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Gute Nachricht für Kärntner Versicherungsmakler: Seit Jahresbeginn gibt es auch spezielle Förderungen für SIE!

Möglich machen das neue Bestimmungen für die Kleinstgewerbeförderung des Kärntner Wirtschaftsförderungsfonds, die auf Initiative der Sparte Information und Consulting durchgesetzt wurden. Demnach können Betriebe mit bis zu neun Mitarbeitern Förderungen für Investitionen und für die Ausbildung der Inhaber bekommen.

Diese Regelungen gelten nunmehr auch für Versicherungsmakler und andere Berufsgruppen wie Buchhaltungsberufe, Unternehmensberater, Finanzdienstleister oder Immobilientreuhänder.

Gefördert werden:

  • Investitionen in der Höhe von mindestens 5.000 und höchstens 25.000 Euro,
  • Ausbildungsmaßnahmen für den Unternehmer, die mindestens 1.000 und maximal 4.000 Euro kosten sowie
  • die Schaffung neuer Arbeitsplätze.

Im besten Fall gibt es 19.000 Euro

Die maximale Förderhöhe, die aus Mitteln des Landes Kärnten, des Bundes und der EU ausgeschüttet werden kann, beträgt bei Investitionen 20 Prozent und bei den Ausbildungsmaßnahmen 50 Prozent.

Für die Schaffung von Arbeitsplätzen erhalten die Kleinbetriebe in Zusammenhang mit dafür nötigen Investitionen – wie zum Beispiel Computern, Büromöbel etc. – 4.000 Euro pro Vollzeit-Ganzjahres-Arbeitsplatz. Diese Förderung wird für maximal drei Mitarbeiter im Nachhinein überwiesen.

Der Höchstbetrag, der ausbezahlt wird, liegt bei 19.000 Euro.

Die Anträge auf Förderung müssen gestellt werden, bevor mit dem förderungswürdigen Projekt begonnen wird!

Nur für „Hauptberufler“

Wichtig ist, dass die Förderungen nur erteilt werden können, wenn der Unternehmer das Gewerbe als Haupterwerb betreibt. Viele Versicherungsmakler sind nebenberuflich tätig, sie fallen deswegen nicht in den Kreis der geförderten Betriebe.

Die am häufigsten gestellten Fragen (FAQ) zum Thema Förderungen finden Sie »hier.

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